Ralf Heinrich Arning
Das Vaterrecht
A.
R alfs Schriften sind in Zeitungen erhoben.
B.
Ja, seht den frechen Gukguksstreich!
Er selber hat das Ruhmblatt eingeschoben.
A.
Nun, war’ es auch, was ärgert’s Euch?
Der Vater darf doch seine Kinder loben.
Langbein
August Friedrich Ernst Langbein, «Das Vaterrecht», in: Taschenbuch zum geselligen Vergnügen, Herausgegeben von W. G. Becker, Zwei und Zwanzigster Jahrgang 1812, Mit Königl. Sächsischem allergnädigstem Privilegio, Leipzig bei Johann Friedrich Gleditsch, S. 44.

Die Rechtschreibung wurde beibehalten, die Typographie, wie Ligaturen und langes S, wurde vernachlässigt.

Textauswahl und -erfassung
Ralf Heinrich Arning
Erstveröffentlichung: 07.09.2009
Letzte Änderung: 12.02.2010
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Gestaltung und Textauswahl: Ralf Heinrich Arning Erstveröffentlichung: 07.09.2009 Letzte Änderung: 17.11.2011
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